Tätigkeitsbereiche

Wirtschafts- & Korruptionsstrafrecht

Mein Schwerpunkt liegt im Wirtschafts- und Korruptionsstrafrecht. Damit gemeint sind in erster Linie Vermögensdelikte (wie z.B. Betrug und Untreue), Amtsmissbrauch, Korruption, Gläubigerschutzdelikte, Bilanzdelikte und Umweltdelikte. Genauso umfasst sind aber auch Geldwäsche, Delikte zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und das IT-Strafrecht. Die Verteidigung beginnt dabei nicht erst mit Anklageerhebung (und dem ab diesem Zeitpunkt oft bestehenden „Verteidigerzwang“), sondern es können – und sollten – die Grundpfeiler der Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren eingeschlagen werden, um eine Anklage entweder überhaupt zu verhindern, oder das Verfahren zu Ihren Gunsten so weit wie möglich mitzugestalten und zu beeinflussen.

Unternehmensstrafrecht

Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) legt eine strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen fest, die nicht nur zur Verhängung einer Verbandsgeldbuße führen kann, sondern – was für Unternehmen in der Regel deutlich gewichtiger ist – auch zu weiteren rechtlichen Konsequenzen (z.B. Ausschluss von Ausschreibungen, Beendigung von Geschäftsbeziehungen, Schadenersatzansprüchen) und zu Reputationsverlusten. Eine frühzeitige Beratung kann helfen, eine mögliche Verbandsverantwortlichkeit (rechtzeitig) zu sanieren oder (zumindest) die strafgerichtliche Verfolgung zu unterbinden. Sollte es dennoch zu einem Strafverfahren kommen, ist eine behutsame und durchdachte Beteiligung des Unternehmens am Strafverfahren essentiell.

Whistleblowing

Das HinweisgeberInnenschutzG (HSchG) verpflichtet Unternehmen ab 50 MitarbeiterInnen, einen internen Meldekanal („Whistleblowing-System“) zu implementieren, um Hinweise zu möglichen Rechtsverletzungen entgegenzunehmen und weiterzuverfolgen. Die Umsetzung der korrespondierenden EU-Richtlinie im HSchG ist aber wenig geglückt. Es gibt in der Praxis zahlreiche offene Fragen. Darüber hinaus haben mittelgroße Unternehmen oftmals keine (geeigneten) Kapazitäten, um den Meldekanal aufzubauen und zu überwachen – das müssen Sie aber gar nicht. Ich kann Sie einerseits bei der Implementierung eines Meldekanals in Ihrem Unternehmen unterstützen, z.B. bei Aufbau und Ausgestaltung des Systems, Schulung der befassten Mitarbeiter, Erstellung eines Leitfadens, usw. Andererseits stehe ich auch als Vertrauensanwältin zur Verfügung, sodass Sie die Prüfung eingehender Hinweise mir anvertrauen und sich auf eine objektive, fundierte und vertrauensvolle Aufarbeitung verlassen können.

(Criminal) Compliance

Compliance ist im unternehmerischen Dasein allgegenwärtig. Es hilft aber nichts, wenn Compliance ein bloßes Lippenbekenntnis ist. Vielmehr sollen auf Basis einer individuellen Risikoanalyse und -bewertung Maßnahmen erarbeitet werden, die die Compliance-Kultur in Ihrem Unternehmen verankern. Ihre Mitarbeiter sollen konkrete Vorgaben erhalten, welches Verhalten von ihnen erwartet wird – neben der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben können dies auch ethische Standards sein, wie z.B. der respektvolle Umgang miteinander. Ich unterstütze Sie gerne bei der Implementierung von (Criminal) Compliance in Ihrem Unternehmen und biete zudem In-House-Seminare und Workshops an, um spezifische (Criminal) Compliance Themen aufzugreifen und Ihre Mitarbeiter zu schulen.

Durchsetzung von Ansprüchen

Opfer von Straftaten können ihre Schadenersatzansprüche im Strafverfahren geltend machen (sog. Privatbeteiligung). Damit können nicht nur Kosten gespart werden, sondern es entbindet sie auch von der Pflicht (die sie als Kläger in einem Schadenersatzverfahren hätten), ihren Anspruch zu beweisen. Denn das Strafverfahren läuft von Amts wegen, das bedeutet, die Strafverfolgungsbehörden arbeiten von sich aus und sammeln alle relevanten Beweise, ohne dass das Opfer (abgesehen von der Einvernahme als Zeuge) mitwirken muss. Auf diesen Beweise kann das Opfer aufsetzen und sie für die Durchsetzung der Ansprüche verwenden; im Übrigen auch dann, wenn die Ansprüche (doch) vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden, weil das Strafgericht nicht über sie entscheidet. Ich berate Sie gerne, auf welchem Weg Ihre Ansprüche bestmöglich befriedigt werden.

Verfassen von Rechtsmitteln in Strafverfahren

Rechtsmittel in Strafverfahren sind knifflig. Die Strafprozessordnung gibt in vielen Fällen ein starres Korsett vor, wie Rechtsmittel zu verfassen sind. Mit dem richtigen Rechtsmittel kann ein erstinstanzliches Urteil zur Gänze aufgehoben oder abgeändert, sowie die Strafe neu bemessen werden. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, wenn ich Ihnen für das Abfassen eines Rechtsmittels mit meiner Expertise zur Seite stehen darf.

Unternehmensrecht

In diesem umfassenden Rechtsgebiet unterstütze ich kleine, mittlere und große Unternehmen, aber auch Privatpersonen. Ich helfe Ihnen insbesondere bei Fragen zum Gesellschaftsrecht, der Vornahme von Gesellschaftsgründungen, der Verfassung von Firmenbucheingaben, bei Erstellung sonstiger Verträge und berate Sie etwa zu Geschäftsführerhaftung, Arbeitsrecht und Wettbewerbsrecht.

Zivilrecht

Das Zivilrecht ist breit gefächert. Mögliche Themen, zu denen ich Sie gerne berate, sind die Erstellung von Verträgen (z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag) und daraus resultierende Streitigkeiten (z.B. Vertragsverletzungen, Beendigung), die Durchsetzung und Abwehr vertraglicher und deliktischer Schadenersatzansprüche sowie die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.

Ärzte- und Krankenanstaltenrecht

Ich berate Ärzte in berufsrechtlichen Angelegenheiten, aber auch zu organisatorischen Themen, wie etwa die Gründung von Krankenanstalten. So stellen sich etwa bei der „Überführung“ von Ordinationen in selbstständige Ambulatorien viele Fragen, bei denen ich Sie unterstützen kann. Vor allem aufgrund der bei Krankenanstalten vorgesehenen Bedarfsprüfung sollte ein solches Projekt langfristig und sorgfältig geplant werden.

Kartellstrafrecht

Ohne Zweifel gewinnt das Kartellstrafrecht zunehmend an Bedeutung, nicht zuletzt aufgrund hoher Sanktionen, die das österreichische Kartellgericht bzw die Europäische Kommission verhängen darf – von Reputationsschäden ganz zu schweigen. Die Verzahnung von Kartellstrafrecht und Kriminalstrafrecht bringt mit sich, dass in der Beratung beide Rechtsgebiete berücksichtigt und Strategien mit Bedacht gewählt werden müssen.

Finanzstrafrecht

Finanzstrafrechtliche Vorwürfe werden entweder von den Finanzstrafbehörden oder von Staatsanwaltschaft und Gericht verfolgt. In beiden Fällen stehe ich Ihnen als Beraterin und Vertreterin zur Verfügung. Darüber hinaus hat die Selbstanzeige (§ 29 FinStrG) im Finanzstrafrecht eine herausragende Bedeutung; erfolgt sie rechtzeitig, kann eine Strafbarkeit zur Gänze entfallen. Ich informiere Sie, ob sich eine Selbstanzeige in Ihrem Fall lohnt und stehe auch für eine weitergehende Beratung und Vertretung in Finanzstrafverfahren zur Verfügung.

Verwaltungsstrafrecht

Verwaltungsstrafrechtliche Bestimmungen finden sich (fast) in der gesamten Rechtsordnung verstreut. Das Spektrum reicht von geringfügigen Vergehen (z.B. in der StVO) über Pflichtverletzungen nach dem FM-GwG bis hin zu Verwaltungsübertretungen nach dem BWG, die teils mit sehr hohen Geldstrafen – weit über die Millionengrenze hinaus – geahndet werden können. Die Feststellung eines Verstoßes birgt oft auch weitere Konsequenzen (z.B. Beendigung von Geschäftsbeziehungen, Entziehung der Gewerbeberechtigung, Aberkennung der fit&proper Eignung). Ich stehe Ihnen gerne als Ansprechpartnerin für Ihre verwaltungsstrafrechtliche Angelegenheit jederzeit zur Verfügung.

Gutachterliche Expertisen

Auch das Strafrecht wächst kontinuierlich und gewinnt an Komplexität. Nicht immer ist es einfach, zu erkennen, wo und in welchem Umfang strafrechtliche Risiken drohen. Ein gutes Beispiel ist das Delikt der Untreue (§ 153 StGB), das zunehmend zu Verunsicherung führt. Bei manchen (auch publik gemachten) Gerichtsentscheidungen bleibt der Eindruck, dass jede unternehmerische Entscheidung, die sich im Nachhinein als „unklug“ herausgestellt hat, pönalisiert wird. Wenn Sie zu einem bestimmten Vorhaben, eine im Unternehmen gelebte Praxis oder aufgrund eines Vorkommnisses Klarheit wünschen: Ich greife Ihr Anliegen gerne auf und bereite Ihnen dazu eine fundierte Expertise vor.

Seminare

Unabhängig von einer Compliance-Beratung biete ich Seminare zu ausgewählten Strafrechts- und Compliance-Themen in Unternehmen, Steuerberatungs- oder Rechtsanwaltskanzleien und Interessensvereinigungen bzw. Vereinen an. Kommen Sie mit Ihrem gewünschten Thema auf mich zu und besprechen wir gemeinsam, welche Inhalte in welchem (zeitlichen) Rahmen transportiert werden sollen.